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2000 bis 2004 – INZ legt ihren Erfahrungsbericht zum Arbeitnehmer-überlassungsgesetz (AÜG) vor

NÜRNBERG – Das Fazit der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V. (INZ) ist klar und unmissverständlich: „Mit der Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird der ursprüngliche Ansatz der Hartz-Kommission, die Zeitarbeit von gesetzlichen Restriktionen zu befreien und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitskräfte zu aktivieren, konterkariert.“ Diese Aussage ist eine von vielen deutlichen Stellungnahmen, die der Arbeitgeberverband in seinem jetzt vorgelegten Erfahrungsbericht für die Jahre 2000 bis 2004 veröffentlicht hat. Das Werk wurde am 1. März 2005 von Irmhild

Die INZ äußert sich analytisch treffsicher und in der Aussage verbindlich zu den Erfahrungen, die die mittelständischen Zeitarbeitunternehmen in den vergangenen fünf Jahren machen mussten. Ob Job-AQTIV-Gesetz, Hartz I, II und III, PSA oder auch jüngste Entwicklungen wie die bevorstehende EU-Dienstleistungsrichtlinie – alle bedeutsamen Themen werden in dem Bericht angesprochen und im branchenspezifischen Kontext behandelt. Der stellvertretende Vorsitzende der INZ ist sich sicher, dass der Bericht auch auf breite Aufmerksamkeit stoßen wird. Roland Brohm: „Allen, die an dieser Ausarbeitung mitgewirkt haben, gilt unser herzlicher Dank!“

Irmhild

Der gesamte Erfahrungsbericht zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für den Zeitraum 2000 bis 2004 der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V. (INZ) steht ab sofort unter www.inz-ev.de öffentlich zur Verfügung.

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