1960 Das erste Zeitarbeitbüro Deutschlands wird eröffnet.
1962 Eröffnung eines Büros eines schweizerischen Unternehmens in Hamburg. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) sieht ihr (damals noch bestehendes) Alleinvermittlungsrecht, oft auch Vermittlungsmonopol genannt, bedroht und klagt.
1967 Das Bundesverfassungsgericht beendet den Rechtsstreit und stellt fest, dass die Ausdehnung des sog. Vermittlungsmonopols der BA auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit Artikel 12 des Grundgesetzes (Grundrecht der freien Berufswahl) nicht vereinbar sei.
1969 Der Unternhemensverband für Zeitarbeit e.V. (UZA) wird gegründet.
1970 Abschluss des ersten Tarifvertrags für Angestellte zwischen dem UZA und der Deutschen Angestellten- Gewerkschaft (DAG). Das Bundessozialgericht legt Kriterien fest, die die Zeitarbeit von der Arbeitsvermittlung unterscheiden.
1972 Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) tritt in Kraft und setzt der Branche enge Grenzen (Stichworte: Synchronistationsverbot, Befristungsverbot, Wiedereinstellungsverbot). Die maximale Überlassungsdauer beträgt 3 Monate. Die Bundesregierung wird aufgefordert, regelmäßig über Erfahrungen mit dem Gesetz zu berichten. 1976 Der UZA und der Bundesverband Personalleasing (BPL) schließen sich zum Bundesverband Zeitarbeit Dienstleistungen auf Zeit e.V. (BZA) zusammen. | | 1982 Das sogenannte „Bauverbot“, das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Bauhauptgewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, tritt in Kraft.
1985 Durch das Beschäftigungsförderungsgesetz wird die maximale Überlassungsdauer von 3 Monaten auf 6 verlängert.
1987 Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass das Bauverbot mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Interessengemeindschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V. INZ wird gegründet.
1994 Die maximale Überlassungsdauer wird durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms von 6 auf 9 Monate verlängert.
1997 Die maximale Überlassungsdauer wird durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz von 9 auf 12 Monate verlängert, zudem eröffnet das Gesetz die Möglchkeit der einmaligen Befristung ohne sachlichen Grund, der einmaligen Synchronisation sowie der einmaligen Wiedereinstellung innerhalb von 3 Monaten.
1998 Die Beiträge zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) drohen, exorbitant zu steigen. Die Interessengemeindschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) wird gegründet.
2000 Die iGZ wird zu dem iGZ (Interessenverband). | | 2002 Die maximale Überlassungsdauer wird auf 24 Monate erweitert (Job-AQTIV-Gesetz). Dabei wird zum ersten Mal das Prinzip des „Equal-Treatment“ eingeführt, und zwar ab dem 13. Überlassungsmonat. Die Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. (MVZ) wird gegründet.
2003 INZ und MVZ schließen Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP); BZA und iGZ schließen Tarifverträge mit der DGB-Tarifgemeinschaft.
2004 Die tiefgreifendste Reform des AÜG durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wird wirksam: Die maximale Überlassungsdauer und die anderen Einschränkungen (Synchronisationsverbot etc.) werden aufgehoben, stattdessen: Equal- Treatment-Grundsatz bzw. faktischer Tarifzwang.
2005 INZ und MVZ schließen sich zum Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) zusammen.
2008 Die ersten jungen Menschen beginnen ihre Ausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/- kauffrau, ins Leben gerufen von AMP, BZA und iGZ.
2009 Die bisher schwerste Krise sucht die Branche heim.
2010 Die Branche spürt „wirtschaftlichen Aufwind“, gerät aber politisch vermehrt in die Diskussion (Fall Schlecker), teilweise wird Re-Regulierung gefordert. Ein Branchenmindestlohn scheint Realität zu werden.
2011 Die Zeitarbeit bündelt ihre Kräfte: Die beiden großen Branchenverbände, Arbeitgeberverband mittel- ständischer Personaldienst-leister e.V. (AMP) und Bundes-verband Zeitarbeit Personal-Dienst- leistungen e.V. (BZA) schließen sich zum "Bundes- arbeitgeberverband der Personaldienst-leister (BAP) zusammen. |