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In Deutschland gab es Arbeitnehmerüberlassung bereits nach dem ersten Weltkrieg. Sie fand hauptsächlich in den Bereichen Bau, Bergbau und Metalverarbeitung statt, verschwand aber während der Nazi- und Nachkriegszeit gänzlich. Der Grundstein für die moderene Zeitarbeit wurde 1948 von zwei Rechtsanwälten in den USA gelegt, die selbst eine Vertretung für Ihre erkrankte Sekretärin benötigten. Wie sich die Zeitarbeit in Deutschland entwickelte, soll im Folgenden in groben Zügen dargestellt werden.

1960
Das erste Zeitarbeitbüro Deutschlands wird eröffnet.

1962
Eröffnung eines Büros eines schweizerischen Unternehmens
in Hamburg. Die Bundesanstalt für Arbeit
(BA) sieht ihr (damals noch bestehendes) Alleinvermittlungsrecht,
oft auch Vermittlungsmonopol
genannt, bedroht und klagt.

1967
Das Bundesverfassungsgericht beendet den Rechtsstreit
und stellt fest, dass die Ausdehnung des sog.
Vermittlungsmonopols der BA auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge
mit Artikel 12 des Grundgesetzes
(Grundrecht der freien Berufswahl) nicht vereinbar sei.

1969
Der Unternhemensverband für Zeitarbeit e.V. (UZA)
wird gegründet.

1970
Abschluss des ersten Tarifvertrags für Angestellte
zwischen dem UZA und der Deutschen Angestellten-
Gewerkschaft (DAG).
Das Bundessozialgericht legt Kriterien fest, die die
Zeitarbeit von der Arbeitsvermittlung unterscheiden.

1972
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) tritt in
Kraft und setzt der Branche enge Grenzen (Stichworte:
Synchronistationsverbot, Befristungsverbot,
Wiedereinstellungsverbot). Die maximale Überlassungsdauer
beträgt 3 Monate. Die Bundesregierung
wird aufgefordert, regelmäßig über Erfahrungen mit
dem Gesetz zu berichten.

1976
Der UZA und der Bundesverband Personalleasing
(BPL) schließen sich zum Bundesverband Zeitarbeit
Dienstleistungen auf Zeit e.V. (BZA) zusammen.

 

1982
Das sogenannte „Bauverbot“, das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung
in Betrieben des Bauhauptgewerbes
für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern
verrichtet werden, tritt in Kraft.

1985
Durch das Beschäftigungsförderungsgesetz wird
die maximale Überlassungsdauer von 3 Monaten
auf 6 verlängert.

1987

Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass das
Bauverbot mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Die Interessengemeindschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen
e.V. INZ wird gegründet.

1994

Die maximale Überlassungsdauer wird durch das
Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs-
und Wachstumsprogramms von 6 auf 9 Monate
verlängert.

1997

Die maximale Überlassungsdauer wird durch das
Arbeitsförderungs-Reformgesetz von 9 auf 12 Monate
verlängert, zudem eröffnet das Gesetz die Möglchkeit
der einmaligen Befristung ohne sachlichen Grund,
der einmaligen Synchronisation sowie der einmaligen
Wiedereinstellung innerhalb von 3 Monaten.

1998

Die Beiträge zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
(VBG) drohen, exorbitant zu steigen.
Die Interessengemeindschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen
e.V. (iGZ) wird gegründet.

2000

Die iGZ wird zu dem iGZ (Interessenverband).

 

2002
Die maximale Überlassungsdauer wird auf 24 Monate
erweitert (Job-AQTIV-Gesetz). Dabei wird zum ersten
Mal das Prinzip des „Equal-Treatment“ eingeführt,
und zwar ab dem 13. Überlassungsmonat. Die Mittelstandsvereinigung
Zeitarbeit e.V. (MVZ) wird gegründet.

2003

INZ und MVZ schließen Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft
Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und
PSA (CGZP); BZA und iGZ schließen Tarifverträge mit
der DGB-Tarifgemeinschaft.

2004

Die tiefgreifendste Reform des AÜG durch das Erste
Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
wird wirksam: Die maximale Überlassungsdauer und
die anderen Einschränkungen (Synchronisationsverbot
etc.) werden aufgehoben, stattdessen: Equal-
Treatment-Grundsatz bzw. faktischer Tarifzwang.

2005

INZ und MVZ schließen sich zum Arbeitgeberverband
Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP)
zusammen.

2008
Die ersten jungen Menschen beginnen ihre Ausbildung
zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-
kauffrau, ins Leben gerufen von AMP, BZA und iGZ.

2009
Die bisher schwerste Krise sucht die Branche heim.

2010
Die Branche spürt „wirtschaftlichen Aufwind“, gerät
aber politisch vermehrt in die Diskussion (Fall Schlecker),
teilweise wird Re-Regulierung gefordert. Ein
Branchenmindestlohn scheint Realität zu werden.

2011
Die Zeitarbeit bündelt ihre Kräfte: Die beiden großen
Branchenverbände, Arbeitgeberverband mittel-
ständischer Personaldienst-leister e.V. (AMP)
und Bundes-verband Zeitarbeit Personal-Dienst-
leistungen e.V. (BZA) schließen sich zum "Bundes-
arbeitgeberverband der Personaldienst-leister (BAP) zusammen.

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